

Die Anwaltskosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Außerdem kann auch eine Vereinbarung über das Anwaltshonorar geschlossen werden.
Für eine gerichtliche Vertretung werden die Anwaltsgebühren gemäß RVG abgerechnet.
- www.brak.de
- Bundesrechtsanwaltskammer
- bundesrecht.juris.de/rvg/
- aktueller Gesetzestext RVG

Für die außergerichtliche Beratung wird eine Honorarvereinbarung geschlossen.
Für eine Erstberatung, d.h. die einmalige Beratung eines Mandanten, werden maximal 190,00 € zzgl. 19% USt. (226,10 €) in Rechnung gestellt. Bei außergerichtlicher Tätigkeit oder bei Erstellung eines Gutachtens fallen Gebühren von 150,00 € bis 210,00 € zzgl. 19% USt. (178,50 € bis 249,90 €) pro Stunde an, abhängig von Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit der Sache sowie den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Kosten einer Onlineberatung liegen im Durchschnitt zwischen 70,00 € und 90,00 € inkl. 19% USt.

Gern schließe ich eine individuelle Vereinbarung mit Ihnen ab, so haben Sie die Kosten stets im Überblick, näheres kann bei einem persönlichen Gespräch erläutert werden.
- - Honorarvereinbarung
Rechtsfragen sind oftmals mit einer kostengünstigen Online-Beratung zu beantworten.
Die Kosten für diese Art der Beratung betragen dann maximal 100,00 € inkl. 19% USt.
